Besuch im Bundesjustizministerium am 17.06.2005

Kronos e.V. war zum viertenmal im Bundesministerium der Justiz. Zwar sind wir in der Prävention und in der Opferhilfe engagiert, sehen aber ebenfalls unsere Verpflichtung, durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, die berechtigten Belange von Kindern wirksam zu fördern. Daraus folgen auch Gespräche mit Politikern und Entscheidungsträgern. Durch diese Gespräche wissen wir, dass durch unsere Aktionen und durch das Engagement vieler Freunde und Förderer so manches erreicht wurde. Inzwischen starteten wir unsere dritte bundesweite Unterschriftenaktion und waren aufgrund einer persönliche Einladung von Frau Ministerin Zypries im Ministerium. Unser Gespräch auf hoher Ebene war außerordentlich informativ und konstruktiv und dankbar nahmen wir die uns gegebenen Tipps und Hinweise für unsere Arbeit auf.

 

Folgende Inhalte waren Gegenstand unserer Erörterung.

 

1. Ratifikation des Fakultativabkommens
Im Mai letzten Jahres war Frau Ministerin Zypries uns gegenüber zuversichtlich, dass die Ratifikation des Fakultativabkommens zum Übereinkommen, die Rechte des Kindes betreffend, den Verkauf von Kindern, Prostitution und Kinderpornografie etc. bis zum Frühjahr diesen Jahres vollzogen wäre. Konkret sollte ebenso das Schutzalter von Kindern, im Zusammenhang mit Pornografie, von 14 auf 18 Jahren hochgesetzt werden. Frau Ministerin Zypries folgte unserer Auffassung, den Anwendungsbereich der Strafvorschriften über Kinderpornographie auf pornographische Schriften auszuweiten, wenn sie Personen zwischen 14 und 18 Jahren zeigen. Aufgrund unerwarteter Sachfragen, auf die wir hier nicht eingehen wollen, ist jedoch die Ratifizierung und die Ausweitung der Strafvorschriften noch nicht erfolgt. Das bedauern wir sehr.

 

2. Nacktfotos von Kindern im Internet mit gewerblichem Hintergrund
Wir wollen uns mit dieser Forderung nicht gegen eine liberale Gesellschaft stellen. Dennoch sind wir der Auffassung, dass Liberalität nicht zu Lasten unserer Kinder gehen sollte. Es ist nichts dagegen einzuwenden, auch wenn es uns als Kinderschutzverein befremdlich vorkommt, wenn eine Familie ihre Urlaubsbilder im Internet auf ihrer Homepage veröffentlicht und dabei ihre Kinder z.B. nackt im Wasser planschend abbildet. Bestürzende Tatsache ist jedoch, dass es Firmen gibt, die mit nackten Kindern im Internet Geld verdienen. Unseren Gesprächspartnern legten wir dar, dass es keinen Sinn machen würde, wenn nackte Kinder in teilweise eindeutiger Pose, mit gewerblichen Hintergrund, ins Netz gestellt werden würden. Damit verdienen Unternehmen traurigerweise viel Geld und Kinder werden für einen schamlosen Profit ausgebeutet und in ihrer Entwicklung gestört, wenn nicht massiv verletzt. Unsere Gesprächspartner im Ministerium waren der Auffassung, dass es schwierig umzusetzen sei. Es ginge darum, eine Abgrenzung vom Jugendrecht zum Strafrecht zu finden. Es sei nicht einfach in diesem Zusammenhang die Grenze zu finden, da es keine Definition gibt und so die Richter kein eindeutiges Urteil fällen könnten. Man versprach uns, über diese neu aufgeworfene Problematik nachzudenken. Sicherlich spielt hier auch eine internationale Komponente eine nicht unerhebliche Rolle. An diesem Thema bleiben wir "dran", auch in der Diskussion mit dem Familienministerium.

 

3. Ansprache von Kindern in Chat-Rooms
Immer häufiger werden Kinder in Chat-Rooms von Pädokriminellen angesprochen und belästigt. Ja, es kommt sogar zu Treffen, die für die Kinder eine große Gefahr darstellen. Der Fall des ermordeten 15 jährigen Augsburgers Murat Y. zeigt es. Wir verwiesen auf die USA, wo es generell verboten ist, dass Kinder von Erwachsenen in Chat-Rooms angesprochen werden. Nach Ansicht des BMJ würden strafwürdige Sachverhalte bereits von § 176 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 3 StGB erfasst; eine Erweiterung dieser Tatbestände sei nicht geplant. Allerdings sei es oft schwierig, dem Chatter im Einzelfall unlautere Absichten nachzuweisen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Internet-Ratgeber.

 

4. Europaweite Vernetzung von nationalen Datenbänken mit Sexualstraftätern
Eine unserer ersten Forderungen ist, nationale Datenbänke im Zusammenhang von Sexualstraftätern, zumindest auf EU-Ebene, zu vernetzen. Da wurde ein Versäumnis eingeräumt. Aufgrund von Unterschriftenaktionen sei allerdings sehr viel Druck aufgebaut worden und man stünde nun unmittelbar vor einem Durchbruch. Die Länder Spanien, Frankreich, Deutschland und nunmehr auch Belgien, sind nach einem deutschen Entwurf dabei, eine Verwaltungsvereinbarung zu treffen. Ziel ist, die nationalen Datenbänke dieser Staaten miteinander zu verknüpfen. Leider gibt es noch Verhandlungen (letzter Stand Mitte August 2005) und noch keinen formellen Abschluss. Wir hoffen, dass diese Vereinbarung in den nächsten Wochen unterzeichnet wird. Eine Verwaltungsvereinbarung ist nicht Politikzustimmungspflichtig. Wenn dann Ermittlungsbehörden auf diese vernetzten Datenbänke auch wirklich zugreifen, dann sind solche Fälle wie die des Serienmörders Fourniret oder Dutroux so nicht mehr möglich. Parallel dazu wird auch auf EU-Ebene unter britischer Präsidentschaft an der Schaffung eines europaweiten Zentralregisters mit allen Straftaten gearbeitet. Da sind wir allerdings skeptisch, was den baldigen Abschluss betrifft.

 

5. Das "Wiener-Modell"
Seit Jahren erleben wir, dass teilweise recht umstrittene Urteile im Zusammenhang mit Sexualstraftaten gefällt werden. Aus diesem Grund fordern wir, das sog. "Wiener-Modell" zu übernehmen. Am Landgericht Wien ist eine spezielle Kammer ausschließlich für Sexualstraftaten/sex. Kindesmissbrauch zuständig. Richter erhalten eine spezielle Ausbildung und sind dann ausschließlich für Sexualdelikte zuständig. Diese Spezialisierung hat den Vorteil, dass die Richter sich in der Rechtssprechung und Verhandlungsführung optimal auskennen und über große Erfahrungswerte verfügen.
Unsere Gesprächspartner erklärten, dass es grundsätzlich Ländersache sei. Die Umsetzung des "Wiener Modells" in Stadtstaaten sei kein großes Problem aber in Flächenstaaten schwierig. Aufgrund der großen Entfernungen würden für die Betroffenen zu viele Reisen zu bewältigen sein. Letztendlich sei es eine Frage der einzelnen Gerichtspräsidien, wo und welche Richter in welchen Kammern eingesetzt werden. Allerdings seien diese Besetzungen nicht immer so optimal. Jedoch würden jetzt spezielle Kurse in zwei Aus-/Fortbildungsstätten angeboten, die auch sehr rege in Anspruch genommen werden.

 

6. Bezüglich verschiedener Strafverschärfungen
Wir legten dar, dass wir vom Grundsatz die Auffassung des BMJ teilen würden, dass nunmehr das Nötigste betreffs der Sexualstrafvorschriften getan sei. Allerdings sehen wir in den Mindeststrafen noch Handlungsbedarf. Beispielsweise § 176a Abs. 2 StGB/neu (schwerer sex. Missbrauch von Kindern) liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren oder bei Wiederholungstätern (176a Abs. 1) lediglich bei einem Jahr. Wir kamen überein, zunächst jedoch erst einmal die Urteile zu beobachten. In Wiesbaden ist eine sog. Evaluierungsstelle damit beschäftigt, die Urteile in Statistiken u.ä. zu fassen. Die nächsten Monate werden sicherlich sachliche Erkenntnisse bringen. Sehr interessiert zeigte man sich an unserer neuen Unterschriftenaktion: "Rote Karte - Kein Profit mit Kindersex!!!" Wir sind dem BMJ für die Anregungen und Kontakte diese Aktion betreffend außerordentlich dankbar.
Aufgrund unseres Gesprächs gewannen wir den Eindruck, dass wir an einzelnen Stellen das Problembewusstsein intensivieren konnten. Wir sind der Auffassung, dass sich in den nächsten Monaten noch einiges bewegen wird. Ganz unabhängig davon, ob es Veränderungen durch die Bundstagswahl an der Spitze des Ministeriums geben sollte.

 

Vorstand Kronos e.V.

 

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