Justizministerin Brigitte Zypries

Wir freuen uns sehr, dass die Ministerin Zypries persönlich zur aktuellen Unterschriften-Aktion "Ich bin Dafür!!! in einem freundlichen und fundierten Schreiben an uns Stellung genommen hat. Gerade angesichts der Tatsache von zunehmender Politikverdrossenheit über "die da oben", ist das ein guter Beweis von Bürgernähe und ein Ansporn und Ermutigung für uns, "Kurs zu halten". Frau Zypries hat uns gegenüber Ihr uns bekanntes Engagement zur "Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch" betont und ihrer Freude über unser "gezeigtes Engagement" Ausdruck gegeben. Wir werden in den nächsten zwei Monaten, in der die Unterschriften-Aktion noch läuft, den Kontakt zur Ministerin nutzen und uns im Rahmen unserer Forderungen für die Umsetzung unserer Ziele einsetzen.

 

Vorausschicken müssen und wollen wir, dass es natürlich ein "Ende der Fahnenstange" in der Verschärfung von Gesetzen gibt, dass ein Gericht einen Ermessensspielraum braucht, um differenziert urteilen zu können. Das verschärfte Strafen nur ein Teil der Lösungen sein können. Wir streben natürlich nicht "die Lufthoheit über die Stammtische" an. Verschärfte Gesetze können nicht allein die Problematik lösen, verbessern nicht die internationale Zusammenarbeit und können auch nicht die stärkere Kontrolle entsprechender Internet-Inhalte ersetzen und auch nicht die Veränderung der/ das Angehen gegen die sozialen Zustände in Ländern des ehemaligen Ostblocks, Rumänien, Slowakei, Ukraine etc., Thailand, der Türkei, etc. pp., aus denen diese Kinder schließlich "rekrutiert" werden, ersetzen. Unter diesem Eindruck der Realität, haben wir diese Unterschriften-Aktion begonnen und wollen gerade unter diesen Aspekten diese Diskussion führen.

 

Frau Ministerin Zypries schrieb zum Thema Strafrahmen:
"Ich stimme Ihnen zu, soweit Sie eine Erhöhung des Strafrahmens für den Besitz und die Weitergabe kinderpornographischer Schriften für erforderlich halten. Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften, das am 1. April 2004 in Kraft treten wird (BGB/. I 2003, S. 3007) und das auf einen Gesetzentwurf der Fraktion SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückgeht, sind diese Vorschläge berücksichtigt worden. Unter anderem zielt das Gesetz darauf ab, der zunehmenden Verbreitung kinderpornographischer Schriften im Internet nachdrücklicher als bisher mit den Mitteln des Strafrechts Einhalt zu gebieten. Zu diesem Zweck wird der Strafrahmen für die Weitergabe kinderpornographischer Schriften erheblich verschärft (bisher: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; künftig: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren). Bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung wird der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren erhöht. Weiterhin wird das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften von einem Jahr auf zwei Jahre angehoben."

 

Wir begrüssen diese Gesetzesänderung im Hinblick auf den maximalen Strafrahmen ausdrücklich. Wir sind jedoch der Auffassung, dass der Minimal-Strafrahmen von drei Monaten und bei gewerbs- oder bandenmässiger Begehung sechs Monate, für die Weitergabe kinderpornographischer Schriften zu gering ist. Kronos hat immer einen Paradigmen-Wechsel gefordert. Kindesmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Strafttat. Das muss in den Gesetzen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen seinen Ausdruck finden. Jeder der sich Bildmaterial und/oder Dateien auf seinen Computer lädt oder diese weitergibt oder damit handelt, muss wissen, dass er/sie damit den Missbrauch fördert. Es müssen weiter Kinder missbraucht werden, um den "Bedarf" zu decken. Es werden Begehrlichkeiten nach mehr und jüngeren Kindern geweckt. Polizeiliche Ermittler stellen exakt das fest. Kinder werden immer jünger und die Taten immer grausamer. Bewaffneter Raubüberfall wird immer mit mindestens acht Jahren Haft bestraft. Es mag polemisch sein, ist es wohl auch -> macht nichts. Es darf gefragt werden, welche Flut von bewaffneten Raubüberfällen wir hätten, lägen die Mindeststrafen bei drei bzw. sechs Monaten?
Wir fordern daher, die Mindeststrafen für obige Delikte erheblich zu verschärfen - beispielsweise auf zwei Jahre bzw. vier Jahre.
Unbefriedigend ist auch der Strafrahmen für den Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften. Zwei Jahre sind nicht genug. Ein Anfang ist gemacht, aber angesichts der Tatsache das Kinder ihr Leben lang unter Missbrauchserlebnissen leiden, ist die Strafe zu gering.

 

Frau Ministerin Zypries schrieb zum Thema Schutzalter:
"Sie fordern zudem, das Schutzalter für Kinder von 14 auf 18 Jahre anzuheben. Ich gehe davon aus, dass sich dies primär auf die Verbreitung kinderpornographischer Schriften bezieht und nicht für alle Missbrauchstatbestände. Andernfalls wäre jeglicher sexueller Kontakt von gleichaltrigen jungen Menschen zwischen 14 und 18 auch für diese selbst strafbar."
Kronos meint: Korrekt!
Frau Zypries: "Die Forderung, den Anwendungsbereich der Strafvorschriften über Kinderpornographie auf pornographische Schriften auszuweiten, die Personen zwischen 14 und 18 Jahren zeigen, halte ich für berechtigt. Ich werde deshalb im Zusammenhang mit der Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie darauf zuückzukommen."

 

Wir freuen uns darüber und werden sicherlich einer baldigen Initative von Frau Ministerin Zypries gewahr werden.

 

Frau Ministerin Zypries schrieb zum Thema Opferanwalt:
"Sie treten in der Unterschriftenaktion auch dafür ein, den Opferanwalt auf Staatskosten bereits bei Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch ohne Antrag von Seiten der Opfer und /oder deren Angehörigen zur Verfügung zu stellen."

 

"Anspruch auf einen für sie kostenlosen Rechtsanwalt als Beistand im Strafverfahren, den so genannten Opferanwalt, haben heute schon diejenigen Verletzten, die Opfer besonders schwerwiegender Straftaten, insbesondere aus dem Bereich der Sexualdelikte, geworden sind. Das gilt unabhängig davon, ob sie sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen haben oder nicht. Erforderlich ist nur der Verdacht einer solchen Straftat und ein entsprechender Antrag an das Gericht. Bejaht dieses den Tatverdacht und diese Prüfung ist notwendig, damit der Opferanwalt in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zum Einsatz kommt-, dann bestellt es dem Verletzten einen Rechtsanwalt. Bereits nach geltendem Recht ist dies schon im Ermittlungsverfahren möglich. Zuständig für die Bestellung ist dann das Gericht, das für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig wäre. Ein solcher Antrag ist keine große Formalie und er kann auch bei der Staatsanwaltschaft zur Weiterleitung an das Gericht abgegeben werden."

 

Wir wissen um die Rechtslage, finden sie aber unbefriedigend. Zum einen kann das Opfer oder deren Angehörige sich nicht einfach einem Verfahren als Nebenkläger "anschließen"; dazu bedarf es der Zulassung der Nebenklage durch das Gericht. Dieser Zulassung wird aber durchaus nicht immer entsprochen. Zum anderen finden wir zwar richtig, das bereits der Verdacht einer Straftat ausreicht, um einen Opferanwalt zu bekommen, aber es muss ein Antrag bei dem Gericht gestellt werden, dass für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständig wäre. "Bejaht dieses den Verdacht - und diese Prüfung ist notwendig, damit der Opferanwalt in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen zum Einsatz kommt-, dann bestellt es dem Verletzten einen Rechtsanwalt." Damit wird unterstellt, die Zuständigkeit eines Gerichtes festzustellen sei kein grosser Akt. Aber genau das kann es sein. Weiter muss ein Gericht einen Tatverdacht prüfen Das bedeutet aber, dem Gericht muss schon etwas Substanzielles zur Prüfung vorliegen. Wir fordern den Opferanwalt, bei Beginn der Ermittlungen und zwar wenn Zuständigkeiten der Gerichte noch nicht geklärt sind und auch ohne schriftliche Anträge. Ein Gericht muss prüfen - das kostet Zeit, auch muss dem Gericht etwas Substanzielles vorliegen, damit es entscheiden kann. Wir fordern den Opferanwalt zeitnah und ohne Antrag von seiten der Opfer. Wir fordern die sofortige Bestellung eines Opferanwaltes - am besten sogar durch die ermittelnden Polizeibehörden. Das derzeitige Procedere ist nicht zeitnah genug und für traumatisierte Opfer kann es zu aufwendig sein. Sprich, es ist trotz der Verbesserungen in den letzten Jahren noch zu bürokratisch.

 

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Opferrechtsreformgesetz (Bundesratsdrucksache 829/03) soll es zahlreiche Verbesserungen geben. Z.B. mit der Verbesserung der Unterrichtung der Opfer über ihre Rechte, die Regelung die vermeiden helfen soll, dass Mehrfachvernehmungen von Opfern stattfinden; durch die Möglichkeit "das aus Gründen des Opferschutzes die Anklage statt beim Amtsgericht gleich beim Landgericht zu erheben. Damit kann dem Opfer die nochmalige Vernehmung in einer zweiten Tatsacheninstanz erspart werden, da es gegen Urteile der Landgerichte nur das Rechtsmittel der Revision gibt, das ohne erneute Zeugenvernehmung auf eine Überprüfung von Rechtsfragen beschränkt ist. Außerdem soll das Opfer, das als Zeuge vernommen wird, grundsätzlich Anspruch auf Anwesenheit einer Person seines Vertrauens haben."

 

Das finden wir gut und richtig. Wir wollen unsere politischen Möglichkeiten in den nächsten Monaten intensivst in alle Richtungen und zu allen anderen verstärkt ausdehnen. Unser Ziel ist, das in diesem "Opferrechtsreformgesetz" noch zusätzliche Aspekte integriert (s.o.) werden. Wir möchten Sie an dieser Stelle verstärkt darum bitten, Unterschriften zu sammeln. Wir werden Sie, auf diesem Wege, weiterhin über unsere Unternehmungen in dieser "Sache" auf dem Laufenden halten. Frau Ministerin Zypries sei an dieser Stelle nocheinmal ausdrücklich für Ihr Engagement gedankt!

 

Das Gute kann nur gemeinsam das Böse bekämpfen!

[ Letzte Änderung am 27.06.2006 ]

 

Diese Seite drucken

zum Anfang